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Durch die Justizreform von 1864 wurde Müllheim Sitz eines Amtsgerichts mit zunächst zwei Richtern und einem Gerichtsnotar. Das Gerichtsgebäude und das dahinter liegende Gefängnis wurden noch 1864 in Betrieb genommen. Sie sind typische Beispiele für die badische Amtsarchitektur um die Mitte des 19. Jh. Die strenge Fassade des blockhaften Gerichtsgebäudes wird durch ein umlaufendes Fensterbankgesims, das aufwändige Dachgesims, geschossübergreifende Lisenen und der Verwendung roten Sandsteins aufgelockert.