Es ist hierbei neben den originären Zuständigkeiten nicht selten die
erste Anlaufstelle für Neubürger, vor allem aber auch oftmals der erste
Ansprechpartner für Wünsche, Anregungen und natürlich auch Kritik von
Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung.
Sofern sie dauerhaft
in Villingen-Schwenningen wohnen, haben die Menschen fast ihr ganzes
Leben mit dem Bürgeramt zu tun: von der Geburtsurkunde über den
Jugendschutz, der Ausstellung von Personalausweisen oder Pässen,
Eheschließungen, der Teilnahme am Straßenverkehr, bei der Ausübung von
zahlreichen Berufen, der Durchführung von Großveranstaltungen aller Art,
der Abwehr von Gefahren zum Schutz von Einzelnen oder der
Allgemeinheit, der Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten, der
Hilfeleistung und Rettung von Personen oder Sachen, der Beantragung von
Rente, bis hin zur Bestattung – für all diese Dinge ist das Bürgeramt
zumeist umfassend, mindestens aber in Teilbereichen zuständig.