Justiz ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder, die Bundesanwaltschaft ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes. Die Behörde wurde 1950 errichtetet. Zum Aufgabenbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören im Wesentlichen die Erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit (beispielsweise terroristische Gewalttaten) und die äußere Sicherheit (beispielsweise Spionage und Landesverrat) der Bundesrepublik Deutschland.
An der Ecke Hans-Thoma- und Moltkestraße erinnert ein Gedenkstein an die Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner Begleiter durch die Terroristen der RAF im April 1977.